Fast jeder, der schon einmal eine Wohnung mieten wollte, kennt die Situation – die Wohnung wurde besichtigt, sie ist wunderschön, aber der Vermieter möchte eine Mietkaution von zwei oder sogar drei Monatsmieten haben. Aus juristischer Sicht ist das legitim, denn die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit. Schwierig ist das Ganze für diejenigen, die nicht so viele Rücklagen haben, und für die Kaution, vielleicht sogar einen Kredit aufnehmen müssen. Aber welche Alternativen gibt es zur Mietkaution?
Die Mietkautionsbürgschaft – eine Alternative zur Mietkaution
Alle, die für eine neue Wohnung keine Mietkaution bezahlen möchten, sollten über eine Bürgschaft nachdenken, denn so wird vermieden, dass eine große Summe Bargeld bereitgestellt werden muss. Die Bürgschaft kann entweder von einer Versicherung oder von einer Bank gestellt werden und der Vermieter muss detailliert nachweisen, wie er die Kaution anlegt. Die Bank oder die Versicherung fungieren in diesem Fall als Bürge, sie müssen die Zahlung übernehmen, wenn der Vermieter eine berechtigte Forderung stellt. Die Bürgen holen sich die Kautionssumme vom Mieter wieder, aber dem Mieter bleibt die Bereitstellung einer großen Geldsumme erspart.
Wie sinnvoll ist die Mietkautionsversicherung?
Eine weitere Alternative zur Mietkaution ist eine spezielle Versicherung, die dabei hilft, die Kaution auch ohne Bargeld stellen zu können. Da die meisten Vermieter die Mietkautionsversicherung akzeptieren, ist sie eine gute Option, denn der Mieter kann damit einen Kredit vermeiden. Um auf diese Art und Weise die Kaution zahlen zu können, muss eine Versicherung abgeschlossen werden, in die regelmäßig ein bestimmter Geldbetrag eingezahlt wird. Der Vermieter bekommt von der Versicherung eine sogenannte Bürgschaftsurkunde und die Zusage, dass die Mietkaution aus den Mitteln der Versicherung bezahlt wird. Zieht der Versicherte um, dann übernimmt die Versicherung die Zahlung der Kaution und holt sie dann aus den Beträgen zurück, die der Versicherte eingezahlt hat.
Das Mietkautionssparbuch – eine gute Lösung
Für die Mietkaution sparen kann eine sinnvolle Sache sein. Die einfachste Möglichkeit ist, dass der Mieter selbst ein Sparbuch anlegt, hier gilt es aber, die Angebote sehr genau zu prüfen, denn die Zinsen für das Guthaben auf einem Sparbuch sind aktuell nicht sonderlich hoch. Wenn es um die Kaution geht, dann hat der Mieter zwei Möglichkeiten, er kann das Guthaben auf dem Sparbuch entweder für die Zeit der Vermietung verpfänden oder er händigt dem Vermieter das Guthaben auf dem Sparbuch für die Mietkaution aus.
Grundsätzlich gilt, der Vermieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Kaution anzulegen. Diese Geldanlage muss eine Kündigungsfrist von drei Monaten haben und zum üblichen Zinssatz angelegt werden. Verboten ist es allerdings, dass die Kaution zusammen mit dem Geld des Vermieters angelegt wird.