Banken vergeben nur noch Kredite, wenn der Antragsteller auch die entsprechenden Sicherheiten vorweisen kann. Schlussendlich besteht die Möglichkeit, dass der Kreditnehmer irgendwann in finanzielle Schwierigkeiten gerät und in weiterer Folge seine monatlichen Kreditraten nicht mehr bezahlen kann. Kommt es zu einem sogenannten Kreditausfall, kann die Bank die vorgelegten Sicherheiten verwerten. Klassische Sicherheiten sind etwa Lebens-, Kreditrestschuld- oder auch Ablebensversicherungen und auch der Bürge. Wer ein Depot besitzt, kann dieses ebenfalls als Sicherheit zur Verfügung stellen. Hat der Antragsteller vorwiegend in Unternehmen investiert, die sich im DAX befinden, so kann man von einem stattlichen Depotwert ausgehen. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass der DAX immer wieder nach oben geklettert ist; die Updates der letzten Wochen des DAX 30 heute zeigen, dass Banken wohl nur ein geringes Risiko eingehen, wenn sie ein Depot als Sicherheit akzeptieren, in dem sich vorwiegend DAX-Aktien befinden. Doch der Antragsteller muss beachten, dass nicht alle Depots als Sicherheit dienen können – kommt die Bank zu dem Ergebnis, dass es sich um hochspekulative Wertpapiere handelt, wird das Depot abgelehnt.
Welche Sicherheiten können angeboten werden?
Die Banken unterscheiden zwischen dinglichen und sachlichen Sicherheiten und auch zwischen personenbezogenen Kreditsicherheiten. Heute gibt es auch sogenannte Pseudo-Sicherheiten – jene können de facto nicht verwertet werden. Darunter fallen etwa Abtretungen von Bezügen oder sonstige Lohnbestandteile. Kommt es tatsächlich zu einem Zahlungsrückstand, kann die Bank kaum auf derartige Sicherheiten zurückgreifen, da kein pfändbares Einkommen vorhanden ist. Aus diesem Grund achten Banken vorwiegend darauf, dass verwertbare Gegenstände oder Sachen als Sicherheit vorgelegt werden. So etwa auch das Depot des Antragstellers.
Hochspekulative Aktien werden nicht akzeptiert
Sucht der Antragsteller um einen Autokredit an, wird die Bank den Kraftfahrzeugbrief als Sicherheit haben wollen; das Auto ist also eine Art Pfand, wenn der Kreditnehmer in finanzielle Schwierigkeiten gerät und die Raten nicht mehr bezahlen kann. Entscheidet sich der Antragsteller für einen gewöhnlichen Ratenkredit ohne Verwendungszweck, kann die Bank auch das Konto des Kreditnehmers pfänden. Heutzutage werden auch immer wieder Aktiendepots als Sicherheit vorgelegt, wenn der Kunde einen Kredit für eine Immobilie aufnehmen möchte. Zu beachten ist, dass der Antragsteller aber einige Faktoren berücksichtigen muss, damit das Depot auch tatsächlich als Sicherheit akzeptiert werden kann. Schlussendlich kommen nicht alle Aktien infrage. Fakt ist: Je höher das Risiko der Aktie, umso weniger eignet sich das Wertpapier als Sicherheit – natürlich gibt es auch Aktien, die gar nicht als Sicherheit akzeptiert werden. Besitzt der Antragsteller also nur hochspekulative Aktien oder befasst sich nur mit Devisen (Forex), so wird die Bank das Depot nicht als Sicherheit akzeptieren können. Zudem muss der Antragsteller beachten, dass es sich bei Immobilienfinanzierungen um recht hohe Summen handelt; das Depot muss also einen dementsprechenden Wert haben, sodass es von der Bank als Sicherheit akzeptiert werden kann.
Am Ende entscheidet die Bank
Zu Beginn wird das Depot bewertet. Die Bank überprüft also im Vorfeld, ob die Aktien überhaupt „sicher genug“ sind, um als Kreditsicherung für den Immobilienkredit infrage zu kommen. Kommt die Bank zu dem Ergebnis, dass das Depot geeignet ist, wird die Bank den Kredit gewähren. Gerät der Kreditnehmer in finanzielle Schwierigkeiten, sodass er seine monatlichen Kreditraten nicht mehr bezahlen kann, greift die Bank auf das Depot zu. Mitunter kann die Bank auch die Aktien zur Gänze einbehalten oder Teile des Depots verkaufen.