Viele Menschen träumen von der Landhausidylle, aber nur die wenigsten besitzen den Mut, sich auf den Erwerb einer Denkmalschutzimmobilie einzulassen. Dabei ist ein derart altes und erhaltenswertes Gemäuer ein Grund, stolz zu sein. Viele Fachwerk-, Bruchstein- und Sandsteinhäuser gehören zu den Letzten ihrer Art und sind deshalb eine wertvolle Rarität. Ein Fachwerkhaus in der heutigen Zeit in alter Bauweise komplett neu zu errichten, würde sicherlich ein kleines Vermögen kosten. Wer ein Denkmalschutzgebäude besitzt, hat sich eindeutig gegen ein Haus von der Stange entschieden und erwirbt eine Wohnimmobilie mit Seele.
Ein Fachwerkhaus renovieren: Was ist zu beachten?
Bei einer Denkmalschutzimmobilie hat der Hausbesitzer hinsichtlich der Gestaltung weniger Freiheiten, denn schließlich muss der ursprüngliche Charakter der Immobilie gewahrt bleiben. Dafür lebt man in einem Denkmal mit historischem Hintergrund. Im Gegenzug profitiert der Hausbesitzer von lukrativen Steuererleichterungen, weil er zum Erhalt eines schützenswerten Kulturguts maßgeblich beiträgt. Bei der Renovierung ist drauf zu achten, dass in erster Linie nach Möglichkeit nur solche Baustoffe verbaut werden, die auch früher schon vorhanden waren. Hier ganz wichtig: Der Klassiker – Das Holzfenster! Die gesetzlichen Vorschriften betreffen insbesondere die Baustoffe. Deshalb sind Holzfenster zumeist die erste Wahl bei der Renovierung einer Denkmalschutzimmobilie. Wer im historischen Flair wohnen möchte, nimmt diese Einschränkungen aber in der Regel gerne in Kauf, zumal Holzfenster durch eine schönere Optik überzeugen. Sanierungsmaßnahmen an der alten Bausubstanz sind im Vorfeld mit der Denkmalschutzbehörde abzusprechen. Die Notwendigkeit der Instandhaltung erfordert wiederum bestimmte Maßnahmen, so dass die Chancen, neue Fenster im alten Look genehmigt zu bekommen, gut stehen. Ein Vorteil bei der Renovierung alter Gebäude ist, dass diese von den Auflagen hinsichtlich der Energiesparverordnung ausgenommen sind. Wer handwerklich geschickt ist, kann die Fenster samt Fensterläden sowie die Dachfenster selbst einbauen und spart dabei noch einmal ordentlich Geld.
Fenster nach historischem Vorbild?
Um das ursprüngliche Aussehen einer Denkmalschutzimmobilie zu erhalten, ist es wichtig, die Fenster möglichst nach historischem Vorbild zu gestalten. Das ist nicht immer ganz einfach, denn hinsichtlich der Dämmung, der Dichtigkeit und des Schallschutzes können die Vorgängermodelle aus den vergangenen Jahrhunderten mit den heutigen Varianten nur schwer mithalten. Generell dürfen die Fenster nur dann ausgetauscht werden, wenn sich diese in einem maroden oder nicht mehr nutzbaren Zustand befinden. Was als nicht mehr nutzbar anzusehen ist, ist letztendlich Auslegungssache. Auf jeden Fall darf durch die Modernisierung der Fenster die Bausubstanz nicht beeinträchtigt werden. Im Idealfall kümmern sich Fachleute um die Instandsetzung der alten Fensterbestände oder es entstehen neue Fenster, die weitgehend den geschichtlichen Vorgaben entsprechen. Bei der Beurteilung spielt außerdem der U-Wert eine große Rolle. Hierbei handelt es sich um den Wärmedurchgangskoeffizienten. Je niedriger der U-Wert, desto weniger Energie geht durch die Fenster verloren. Verständlicherweise wird man versuchen, bei der Rekonstruktion der alten Holzfenster dieses Kriterium zu berücksichtigen. Allerdings sorgt der Einbau modernisierter Fenster mit niedrigem U-Wert explizit in vielen alten Gebäuden für Probleme. Durch die mangelnde Durchgängigkeit steigt häufig der Feuchtigkeitsgehalt im alten Gemäuer und schädigt somit die empfindliche Bausubstanz. Ein gesunder Luftwechsel ist enorm wichtig. Deshalb gibt es hierfür eine Faustregel, die besagt, dass die ausgetauschten Fenster auf gar keinen Fall einen niedrigeren U-Wert aufweisen dürfen wie die Außenwand.